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Neue Einfuhrbestimmungen in Schweden


Geänderte Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen aus den EU-Ländern nach Schweden ab dem 01. Januar 2012:

- Der Tollwut-Antikörpernachweis entfällt.

- Hunden und Katzen dürfen bei ihrer Impfung gegen Tollwut nicht jünger sein als drei Monate (90 Tage oder 13 Wochen) und frühestens 21 Tage nach der Impfung nach Schweden einreisen. Es ist also möglich, das Tier ab einem Alter von ca. 4 Monaten nach Schweden einzuführen. 

- Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.

- Regelungen für nach Bornholm reisende dänische Tiere entfallen. Stattdessen gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU. 

Die grundlegenden Forderungen nach ID-Kennzeichnung, Tollwutimpfung und Tierpass oder Veterinärzeugnis bleiben bestehen.


Quelle: www.swedenabroad.com